Betreffend die Absetzung der Medikation sei übrigens auf den (trotzdem) durchwegs positiven Führungsbericht des Zentralgefängnisses zu verweisen. Bei gutachterlicher Einschätzung der Ausführungswahrscheinlichkeit im Gutachten sowie der Konkretisierung anlässlich der Verhandlung vom 6. Juni 2023 bei Attestierung eines mittleren Risikos seien die Voraussetzungen des Haftgrundes der Ausführungsgefahr nicht gegeben (Beschwerde S. 8).