3. Der amtliche Verteidiger sei für das vorliegenden Beschwerdeverfahren mit CHF 1'875.50 (inkl. MWST) zu entschädigen, unter Ausschluss der Rückforderung." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 26. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Beschwerdeabweisung unter Kostenfolgen. -4- 3.3. Mit Eingabe vom 28. Juni 2023 erklärte der Beschwerdeführer den Verzicht auf eine weitere Stellungnahme.