2.8. Mit gleichentags gefälltem Beschluss des Bezirksgerichts Brugg wurde die Versetzung des Beschwerdeführers in Sicherheitshaft einstweilen längstens bis am 6. September 2023 angeordnet. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 12. Juni 2022 zugestellten Beschluss erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Juni 2023 Beschwerde mit den Anträgen: " 1. Der Beschluss des Bezirksgerichts Brugg vom 6. Juni 2023 betreffend Verlängerung der Sicherheitshaft sei aufzuheben und der Beschuldigte unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse.