1. Am 4. März 2022 erliess die Staatsanwaltschaft C. gegen B. einen Strafbefehl wegen Nötigung und mehrfacher, teilweise versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Gegen diesen Strafbefehl erhob B. am 4. März 2022 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft C. Der Strafbefehl vom 4. März 2022 wurde am 7. März 2023 an das Bezirksgericht A. zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen.