3.3.3. Gemäss den Beschwerdeführern sei es weiter zu massiven, irreparablen Kalkablagerungen auf den Fliesen im Bad, WC und in der Küche (u.a. an der Spüle und am Kochherd) gekommen, die sich nur durch mehrmalige Reinigungen durch ein Putzinstitut und eine Spezialfirma hätten entfernen lassen. Die Kalkätzflecken in den Fugen seien nicht mehr zu entfernen gewesen, da sie durch die Wand- und Bodenheizung eingebrannt seien. Die Versiegelung des Cottobodens in der Küche sei durch Erbrochenes der Katzen zerstört worden (vgl. E. 2.2 hiervor; vgl. Strafantrag, Beschwerdebeilage 3, act. 4 ff.).