2022, S. 262, 264). Hinsichtlich des Teppichs ist es notorisch, dass Katzen oftmals daran kratzen und folglich auch, dass deshalb Schäden daran entstehen können. Inwiefern die Beschuldigte die Tiere hiervon hätte abhalten können, ist nicht ersichtlich, lassen sich Katzen doch kaum überwachen oder erziehen. Der Beschuldigten ist diesbezüglich von vornherein strafrechtlich nichts vorzuwerfen. Eine allfällige übermässige Abnutzung des Teppichs vermag bestenfalls eine vertragliche Haftung der Beschuldigten zu begründen. Eine (eventual-)vorsätzliche Sachbeschädigung ist jedoch eindeutig auszuschliessen.