3.3.2. Die Beschwerdeführer machen zunächst geltend, der Wollteppich auf der Treppe sei massiv beschädigt worden und habe einen Totalschaden erlitten. Dieser sei von den Katzen dermassen zerfetzt worden, dass die Wollschlingen zerrissen gewesen seien und der Teppich nicht mehr zu reparieren gewesen sei. Die Beschuldigte habe es nicht für nötig gehalten, die Katzen davon abzuhalten und sei wohl davon ausgegangen, dass eine Versicherung diesen Schaden übernehme. Sie habe schon bei Mietbeginn betont, dass sie für jeden Schaden, den ihre Katzen verursachen -9-