3.3. 3.3.1. Die Beschwerdeführer werfen der Beschuldigten diverse Beschädigungen am Mietobjekt an der D-Strasse in Q. sowie an deren Einrichtung durch Unterlassen der erforderlichen Unterhalts- und Reinigungsarbeiten vor (vgl. E. 2.2 hiervor). Zum Beweis legen sie verschiedene Fotos (vgl. Beschwerdebeilage 6; Beilagen zum Strafantrag) sowie Rechnungen für die Neuverlegung eines Wollteppichs, die Lieferung und Montage eines Geschirrspülers und den Ersatz eines Beistellmöbels der Marke Kartell (vgl. Beschwerdebeilagen 7-9) ins Recht.