Wird bspw. Schimmel nicht fachgerecht entfernt und kommt es deshalb zu einem Schaden an der Substanz, dürfte eventualvorsätzliche Sachbeschädigung nicht zum vornherein ausgeschlossen sein, ist doch allgemein bekannt, dass Schimmel derartiges verursachen kann. In Betracht zu ziehen wäre weiter der Fall, wo ein bekanntermassen verstopfter Siphon zu einer Überschwemmung führt, bei welchem der Boden (z.B. Parkett) beschädigt wird.