Die Beschuldigte habe wissentlich und willentlich durch unterlassenen Unterhalt bzw. durch fehlende Aufsicht über die Katzen Schäden an Teppich, Designermöbel, Geschirrspüler, Bad, Böden und im Eingangsbereich bewirkt. Die Schäden seien von den Beschwerdeführern in ihrem Strafantrag ausführlich geschildert worden. Der Treppenteppich habe für Fr. 5'380.75 komplett ausgetauscht werden müssen. Auch der Geschirrspüler, den die Beschuldigte trotz Warnhinwiesen ohne Reparatur weiter betrieben habe, habe für Fr. 1'455.05 ersetzt werden müssen. Das Designermöbel habe neu zu Fr. 744.40 angeschafft werden müssen.