2.2. In ihrer Beschwerde bringen die Beschwerdeführer zusammenfassend vor, die Beschuldigte habe vom 15. Juli 2019 bis 31. März 2023 das Haus an der D-Strasse in Q. gemietet, das im Eigentum der Beschwerdeführer stehe. Es handle sich um ein historisch wertvolles Gebäude aus dem Jahr 1647. Die Beschuldigte sei mit Mietvertrag, durch Instruktionen vor Ort sowie durch Abgabe der Hausordnung zu Beginn der Nutzungsdauer umfassend über die nötigen Unterhaltsarbeiten informiert worden (vgl. Beschwerde, Ziff. 9). -5-