" 1. Die Verfügung vom 30. Mai 2023 betreffend Nichtanhandnahme der Strafklage der Beschwerdeführer sei aufzuheben. 2. Die Angelegenheit sei im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin 1 zwecks Durchführung des Vorverfahrens zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt)." -3-