47: "Er fühlt sich extrem eingeschränkt durch Angstsymptome, starke Schlafstörungen, negative Gedanken, Antriebslosigkeit und Morgentief. […] Der hohe Stresslevel, wie dies beispielsweise für einen Angeschuldigten in einem Strafverfahren verbunden ist, ist völlig kontraproduktiv für seine Heilung.") und belegen insbesondere deshalb – entgegen der Auffassung des Gesuchstellers (Ausstandsgesuch, S. 3, Stellungnahme vom 4. Juli 2023, S. 4) – nicht hinreichend, dass der Gesuchsteller körperlich oder geistig nicht in der Lage wäre, der Verhandlung hin- -8-