3.1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts G. nahm mit Eingabe vom 19. Juni 2023 zum Ausstandsgesuch Stellung und führte aus, dass unter anderem wegen des Umstands, dass Dr. med. E. während der Corona-Pandemie offenbar ohne Untersuchung Maskenatteste für Fr. 20.00 ausgestellt habe, Zweifel am von ihr ausgestellten Arztzeugnis vom 7. Juni 2023 bestanden hätten. Als Diagnose werde im Arztzeugnis eine "depressive Störung" festgehalten, ohne diese jedoch genauer zu bezeichnen; insbesondere würden Aussagen über den Schweregrad der Erkrankung fehlen.