Auch sei das Aufbieten der Mobilen Ärzte zur Hauptverhandlung für die Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit untauglich. Diese würden ihn bzw. seine Krankengeschichte nicht kennen, was aber gerade Voraussetzung für einen Entscheid sei. Schliesslich sei in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es sich um eine Einspracheverhandlung handle. Der Präsident des Bezirksgerichts G. nehme -6-