3. 3.1. Mit Eingabe vom 19. Juni 2023 leitete der Präsident des Bezirksgerichts G. das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers vom 16. Juni 2023 mit dem Antrag auf Abweisung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts weiter und nahm dazu Stellung. -4- 3.2. Mit Eingabe vom 4. Juli 2023 nahm der Gesuchsteller zur Eingabe des Präsidenten des Bezirksgerichts G. Stellung. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: