2.2.3. Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 wies der Präsident des Bezirksgerichts G. das Gesuch um Verschiebung der angesetzten Hauptverhandlung ab. 2.2.4. Mit Eingabe vom 16. Juni 2023 stellte der Gesuchsteller beim G. die folgenden Begehren: " - Präsident B. hat wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten. - Das Verfahren ST.2022.110 ist umzuteilen. - Die Verhandlung vom 19. Juni 2023 ist abzusagen - uKEF" 2.2.5. Mit Verfügung vom 16. Juni 2023 wurde vom Ausstandsgesuch des Gesuchstellers vom 16. Juni 2023 Kenntnis genommen und an der Durchführung der angesetzten Hauptverhandlung vom 19. Juni 2023 festgehalten.