2.1.4. Mit Eingabe vom 26. Januar 2023 reichte der Gesuchsteller ein Arztzeugnis von Dr. med. D. vom 26. Januar 2023 ein und hielt sinngemäss an seinen Anträgen fest. 2.1.5. Mit Verfügung vom 27. Januar 2023 ordnete der Präsident des Bezirksgerichts G. die Einreichung eines Arztzeugnisses an, das sich über verschiede Aspekte ausspreche (Datum der letzten Konsultation, Diagnose samt Schweregrad, Grund für den Umstand der mangelnden Fähigkeit, die -3- Bedeutung der Verhandlung auch nur ansatzweise zu begreifen sowie voraussichtliche Dauer der Verhandlungsunfähigkeit).