2. 2.1. 2.1.1. Mit Verfügung vom 10. November 2022 lud der Präsident des Bezirksgerichts G. den Gesuchsteller und dessen Verteidiger auf den 31. Januar 2023 zur Hauptverhandlung vor. 2.1.2. Mit Eingabe vom 24. Januar 2023 beantragte der Gesuchsteller, dass die anstehende Verhandlung abzusetzen und neu vorzuladen sei. Er legte dem Gesuch ein Arztzeugnis von Dr. med. C. vom 24. Januar 2023 bei. 2.1.3. Mit Verfügung vom 25. Januar 2023 wies der Präsident des Bezirksgerichts G. das Gesuch um Verschiebung der angesetzten Hauptverhandlung ab.