2.3. 2.3.1. Das auf Art. 56 lit. f StPO gestützte Ausstandsgesuch begründet der Präsident des Bezirksgerichts A. damit, dass sich die Präsidentinnen und der Präsident des Bezirksgerichts A. aufgrund der beruflichen und persönlichen Beziehung zum Zivil- und Strafkläger 2, G., der zugleich auch Einzelzeichnungsberechtigter der Zivil- und Strafklägerin 1, H., sei, welcher bis am […] als Bezirksrichter am Bezirksgericht A. geamtet habe, als befangen erachteten und fühlten.