1. Am 26. August 2022 erliess die Staatsanwaltschaft C. gegen B. einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher falscher Anschuldigung. Gegen diesen Strafbefehl erhob B. am 2. September 2022 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft C.. In der Folge wurde der Strafbefehl am 30. November 2022 dem Bezirksgericht A. zur Durführung des Hauptverfahrens überwiesen.