ungünstigen Legalprognose beim Beschwerdeführer. Aufgrund der aktuellen Akten- und Beweislage muss davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer auch in Zukunft wieder gewalttätig werden würde, hauptsächlich gegenüber einer seiner ehemaligen oder neuen Partnerinnen, aber – wie der Vorfall im Januar 2022 im […] zeigte − auch gegenüber - 14 -