Der Beschwerdeführer hat offenbar grosse Probleme damit, seine Impulse kontrollieren zu können (was er selbst nicht bestreitet), und neigt zu unberechenbarem Verhalten, welches hinsichtlich seiner Partnerinnen durch eine exzessive Eifersucht geprägt zu sein scheint. Beide Opfer gaben an, grosse Angst vor dem Beschwerdeführer gehabt zu haben, sowohl um sich selbst wie auch um Familie und Bekannte. Bei beiden war die Verzweiflung zeitweise so gross, dass sie die Absicht hegten, sich zu suizidieren (Delegierte Einvernahme Auskunftsperson vom 21. März 2023, Frage 24; Delegierte Einvernahme Privatklägerschaft vom 13. April 2023, Fragen 44 f.).