Der Beschwerdeführer müsse seiner Partnerin in einer schwierigen Situation zeigen, dass er bereit sei, Gewalt anzuwenden. Es zeige sich eine geringgradige Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives Verhalten. Die Schuld liege aber nach Ansicht des Beschwerdeführers immer bei den anderen. Gemäss ODARA-Beurteilung (Ontario Domestic Assault Risk Assessment, Prognoseinstrument zur Vorhersage des Risikos häuslicher Gewaltrückfälligkeiten - 13 -