Bei ihm finde sich nur eingeschränkt Empathie für das Gegenüber. In seiner gesamten Interaktion zeigten sich immer wieder Arroganz und teils überheblich wirkende Verhaltensweisen. Zusätzlich zeigten sich auch Anteile des Sozialverhaltens mit einer ausgeprägten Impulsivität und dem Versagen, vorausschauend zu planen und einer erheblichen Reizbarkeit, die sich in körperlichen Übergriffen wie zum Beispiel demjenigen innerhalb des […] in R. auswirkten. Eine eigene Veränderung bezüglich Impulskontrolle oder Ansichten sei nicht zu dokumentieren. Der Beschwerdeführer müsse seiner Partnerin in einer schwierigen Situation zeigen, dass er bereit sei, Gewalt anzuwenden.