Gerade bei Fortsetzungsgefahr solle ein ungestörter Verfahrensabschluss sichergestellt werden. Gleichzeitig sollen auch künftige Straftaten verhindert werden, wobei diese nicht zwingend gegen die im Verfahren involvierten Parteien gerichtet sein müssten. 4.4. Mit Stellungnahme vom 10. Juli 2023 führt der Beschwerdeführer aus, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm nun erst mit Datum vom 5. Juli 2023 eine neue Begutachtung in Auftrag gegeben habe. Die zeitliche Abfolge erstaune. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe lange damit zugewartet, weshalb sich der Rückschluss ziehen lassen, dass sie die Begutachtung nur auf Aufforderung der Vorinstanz hin in Auftrag gegeben habe.