4.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verweist mit Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2023 auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid. Mit Stellungnahme vom 30. Juni 2023 führt sie zudem aus, dass eine Begutachtung des Beschwerdeführers geplant sei, sobald die vollständigen Akten vorlägen. Die Kantonspolizei Aargau werde die Rapportierung bis Ende Juni / Anfang Juli abschliessen, so dass die Begutachtung im Anschluss in Auftrag gegeben werden könne. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers könne eine Inhaftierung auch der Prävention dienen. Gerade bei Fortsetzungsgefahr solle ein ungestörter Verfahrensabschluss sichergestellt werden.