dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm noch keine Aktualisierung der psychiatrischen Begutachtung in Auftrag gegeben habe, welche die Wie- derholungs- bzw. Rückfallgefahr unter Berücksichtigung der jüngsten Ereignisse untersuche (vgl. angefochtene Verfügung, E. 4.2).