eine illegale Hanfindooranlage betrieben, getrocknetes Marihuana gelagert und Anstalten getroffen habe, dieses zu verkaufen. Dies wird durch den Beschwerdeführer nicht bestritten (Einvernahme als beschuldigte Person durch die Polizei […] vom 22. Juli 2021, Fragen 1, 18 f., 65). 3.4.6. Damit ist ein dringender Tatverdacht hinsichtlich einer Körperverletzung, der Drohungen, Tätlichkeiten und Nötigungen gegeben. Der Tatverdacht in Bezug auf die Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Strassenverkehrsdelikte ist indes nur im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung (E. 5.3 hiernach) zu berücksichtigen.