delt, welche von Amtes wegen zu verfolgen sind (vgl. Art. 126 Abs. 2 und Art. 180 Abs. 2 StGB). Somit geht das Argument des Beschwerdeführers, C. sei nicht mehr Partei des Strafverfahrens, fehl: Ihre Aussagen können trotzdem im Strafverfahren gewürdigt werden.