3.4.3. C. wirft dem Beschwerdeführer vor, dass er bereits […] nach ihrer Hochzeit, in der Nacht vom 19. auf den 20. Januar 2022, handgreiflich geworden sei. Er habe ihr ins Gesicht geschlagen, ein Sushi-Messer aus der Küche geholt, es ihr an den Hals gedrückt und ihr gedroht, dass er sie umbringen werde, falls sie ihn anlüge. Er habe mit der Faust auf ihr Bein geschlagen. Aufgrund ihrer Verletzungen habe sie sich im Kantonsspital F. behandeln lassen. Einige Wochen später habe er ihr erneut mit dem Tod wie auch mit Schlägen gedroht. Sie habe immer in Angst gelebt, er habe alles kontrolliert.