3.4.2. Dem Beschwerdeführer wird eine Körperverletzung sowie eine Sachbeschädigung zum Nachteil von E. vorgeworfen. So soll der Beschwerdeführer diesem am 13. Januar 2022 unvermittelt in einem […] in R. ins Gesicht geschlagen haben, wobei auch dessen Brille beschädigt worden sei. Der Beschwerdeführer hat die Tat eingestanden (vgl. Delegierte Einvernahme beschuldigte Person vom 5. April 2023, Fragen 14, 22, 42; Protokoll zur Haftverhandlung der Vorinstanz vom 6. März 2023, S. 8). Diesbezüglich liegen auch Videoaufnahmen vor und es existieren Zeugenaussagen, womit sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen.