3.2. Mit Beschwerde vom 15. Juni 2023 bestreitet der Beschwerdeführer den Tatverdacht zumindest teilweise. Er führt aus, dass C. den Behörden mehrere Videobotschaften habe zukommen lassen, in welchen sie ihre falschen Anschuldigungen widerrufen habe. Jeder Laie hätte nicht nur massivste Zweifel an den Vorwürfen, sondern würde ihn auch umgehend aus der Haft entlassen. Nur weil er einschlägig vorbestraft sei, sehe es "seitens Behörde anders aus". Er sei gegenüber keiner "dieser Damen" gewalttätig gewesen und werde es auch in Zukunft nicht sein. Er bereue alle Taten zutiefst, die er begangen haben soll, und sei geständig.