späteren Behauptungen von C., dass alles nur erfunden gewesen sei, erschienen nicht glaubhaft, diese seien nach der erfolgten Trennung auch wieder zurückgenommen worden. Auch die Aussage von D., wonach der Beschwerdeführer sie im Auto angespuckt, am Nacken gepackt und gegen das Fahrzeuginterieur geschlagen habe, wirkten nicht unglaubhaft. Es zeigten sich eine Vielzahl an Parallelen zwischen den Ausführungen von C. und D. bezüglich des einschüchternden, impulsiven, gewalttätigen und drohenden Verhaltens des Beschwerdeführers, obwohl sich die beiden Frauen nach Aussagen des Beschwerdeführers nicht kennen würden.