3.3. Mit Eingabe vom 26. Juni 2023 reichte die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers eine Beschwerdeergänzung ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Entlassung aus der Haft, allenfalls unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen. 3.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.5. Mit Eingabe vom 30. Juni 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm eine Stellungnahme zur Beschwerdeergänzung vom 26. Juni 2023 ein.