3. 3.1. Mit persönlicher Eingabe vom 15. Juni 2023 (Postaufgabe am 19. Juni 2023) erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegen den ihm am 14. Juni 2023 zugestellten Haftverlängerungsentscheid Beschwerde und beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung sowie die Entlassung aus der Untersuchungshaft, eventualiter unter Anordnung von geeigneten Ersatzmassnahmen. 3.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 22. Juni 2023 unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheids auf eine Vernehmlassung.