Im Einfamilienhaus von C. wurde offensichtlich ein Einschleichdiebstahl verübt. Die beiden Fahrzeugschlüssel für die Personenwagen AG xxx xxx und AG yyy yyy wurden im Fahrzeug AG xxx xxx, worin der Beschwerdeführer sowie B. aufgefunden werden konnten, sichergestellt (vgl. vorläufiger Festnahmebericht vom 5. März 2023, S. 2 f. sowie Sachverhaltsbericht vom 5. März 2023, S. 2 ff.; Beilagen zum Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg). Damit besteht der dringende Tatverdacht, dass mindestens ein bereits verübter Diebstahl durch ein Mitglied der Bande ausgeführt und für allfällige weitere Delikte ausgekundschaftet wurde.