4.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bejahte in seiner Verfügung vom 7. März 2023 betreffend Anordnung von Untersuchungshaft den von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg geltend gemachten dringenden Tatverdacht des Diebstahls sowie des Hausfriedensbruchs (E. 2.2). In seiner Verfügung vom 6. Juni 2023 betreffend Haftverlängerung bejahte es auch den dringenden Tatverdacht der Einreise in die Schweiz ohne gültigen Ausweis sowie der Hinderung einer Amtshandlung (E. 3.1).