2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Eingabe vom 26. Mai 2023 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau eine Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate. Dieses ordnete am 30. Mai 2023 die provisorische Fortdauer der Untersuchungshaft bis zum Entscheid über den Verlängerungsantrag an. A. beantragte mit Eingabe vom 5. Juni 2023 die Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs und seine sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft. 2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 6. Juni 2023 um drei Monate bis zum 5. September 2023.