2.1.2. Der Beschwerdeführer verweist im Beschwerdeverfahren darauf, dass mehrere Punkte nicht ausreichend geklärt seien. Insbesondere macht er geltend, dass die Rücksendung entgegen der angefochtenen Verfügung erst am 23. Mai 2023 durch eine noch unbekannte Person bei der B. eröffnet und am 10. Juni 2023 der Post übergeben worden sei. Die Verpackung weise mittlere Gebrauchsspuren auf. Der Zustand des Artikels werde von der B. noch geprüft. Es sei weiter unklar, warum nur der Artikel […] aufgefunden worden sei, zumal mit dem Paket Nr. […] noch ein weiterer Artikel versandt worden sei.