3. 3.1. Mit Eingabe vom 19. Juni 2023 (Entnahme aus dem Briefkasten des Obergerichts am 20. Juni 2023) erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen diese ihm am 10. Juni 2023 zugestellte Verfügung. 3.2. Am 12. Juli 2023 leistete der Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 29. Juni 2023 (Zustellung am 4. Juli 2023) eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 800.00. 3.3. Mit Eingabe vom 26. Juli 2023 erstattete die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: