Es scheint in einer derartigen Situation nicht ausgeschlossen, dass Rechtsanwalt B._____ zuungunsten einer der beiden Beschuldigten auf den anderen Rücksicht nimmt, so dass er beispielsweise gewisse Ratschläge erteilt oder gewisse Verteidigungsund Angriffsmittel nicht benutzt. Als Verteidiger von A._____ ist er zu seiner Interessenwahrung aber gerade hierzu verpflichtet, was sich wiederum nicht mit der Treuepflicht aufgrund des laufenden wie des ehemaligen Mandatsverhältnisses zu C._____ vereinbaren lässt. Aufgrund des engen - 11 -