Ungeachtet dessen ist vorliegend die Frage der Gewährleistung einer effektiven Verteidigung durch Rechtsanwalt B._____ relevant. A._____ kann bei seiner Argumentation, dass kein konkreter Interessenkonflikt vorliege, nicht zugestimmt werden. Zwar decken sich die Aussagen von A._____ und C._____ in dem Sinne, dass C._____ aussagt, dass er im Grunde genommen von nichts wisse und sein Vater alles ausgeführt habe bzw. verantwortlich gewesen sei, und A._____ jegliche Schuld auf sich nimmt, obgleich er noch ausführte, dass Entscheide jeweils gemeinsam besprochen worden seien (vgl. E. 3.3 hiervor).