A._____ ist den Akten jedoch nicht zu entnehmen, dass die damalige Verfahrensleiterin der Kantonalen Staatsanwaltschaft eine Interessenkollision explizit verneinte. So forderte sie Rechtsanwalt D._____ in einem E-Mail vom […] auf, sein Ersuchen betreffend einen allfälligen Interessenkonflikt auf schriftlichem Weg einzureichen. Im Anschluss antwortete Rechtsanwalt D._____ mit E-Mail vom […], dass er nach Rücksprache mit seinem Mandanten mitteilen könne, dass sie derzeit keinen Interessenkonflikt seitens Rechtsanwalt B._____ sehen würden. C._____ sei mit der Vertretung seines Vaters durch Rechtsanwalt B._____ einverstanden. Auch dem E-Mail vom […] von Rechtsanwalt D.____