Es scheint offensichtlich, dass beim Vorgehen von Vater und Sohn hinsichtlich ihrer "Firmenführung" ein gewisser modus operandi vorliegt. Es wurde durch A._____ mehrfach ausgeführt, dass der Sohn blosser Strohmann des Vaters sei und selbst keine eigenverantwortlichen Entscheidungen treffen könne. Es scheint daher wahrscheinlich, dass der Vater in den Sohn betreffenden, ähnlich gelagerten Verfahren im Hintergrund als lenkende Hand involviert gewesen sein dürfte. Insofern ist ein Zusammenhang zwischen den beiden Verfahren aufgrund der jeweils (mutmasslich) gemeinsamen Vorgehensweise von Vater und Sohn nicht von der Hand zu weisen.