3.4. Aus den Akten ergibt sich, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft gegen C._____ bereits früher ein Strafverfahren geführt hat und er mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom […] der Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung schuldig gesprochen wurde. Damals wurde C._____ durch den aktuellen Verteidiger von A._____, Rechtsanwalt B._____, verteidigt, wobei im damaligen Verfahren C._____' Tätigkeit als formeller Verwaltungsrat der H._____ AG (mittlerweile aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht) im Vordergrund stand. Das Obergericht des Kantons Aargau sah es jedoch als erstellt an, dass A.___