__ vom […], bspw. Fragen 98, 130). Entscheidungen, die gefällt worden seien, seien – auch wenn gemeinsam besprochen − durch ihn initiiert worden. Sollte sich abzeichnen, dass ein strafrechtlich relevantes, schuldhaftes Handeln vorliege, treffe seinen Sohn seines Erachtens keine Schuld, da er zu jenem Zeitpunkt weder ausbildungsmässig noch tatsächlich oder emotional in der Lage gewesen sei, die Tragweite dieser Handlungen abzuschätzen (Einvernahme von A._____ vom […], Frage 159). -9-