Aufgrund der Strohmann-Stellung von C._____ stamme im Zivilverfahren [Verfahren vor Bezirksgericht Q._____] die gesamte Instruktion von ihm bzw. erfolgten alle Handlungen auf sein Geheiss. A._____ habe auch die Klage nach Art. 85a SchKG vom 20. Mai 2020 für C._____ verfasst. C._____ habe getan, was ihm sein Vater gesagt habe. Es gebe kein Wissen von C._____, das sein Vater nicht kenne. Es sei keine konkrete Interessenkollision ersichtlich; eine wirksame Verteidigung von A._____ sei gewährleistet.