B._____ bei der Beratung von A._____ eingeschränkt sei. Bis das Verfahren abgeschlossen sei, könnten sich Verteidigungsstrategie und Aussagen auch ändern. Ein Interessenkonflikt liege bereits dann vor, wenn die Verteidigung die Strategie nicht ändern oder die Änderung nicht vorschlagen könne. Durch C._____ erhaltene und nicht ins Zivilverfahren [Verfahren vor Bezirksgericht Q._____] eingebrachte Informationen könnten im Strafverfahren zugunsten von A._____ verwendet werden. Aufgrund des Anwaltsgeheimnisses sei es nicht möglich, aufzuzeigen, um welche Informationen es sich handle.