_ durch Rechtsanwalt B._____ womöglich eine Interessenkollision ergebe. Dies sei durch die Verfahrensleiterin der Kantonalen Staatsanwaltschaft explizit verneint worden. Rechtsanwalt D._____ habe dies mit E-Mail vom […] an Rechtsanwalt B._____ bestätigt. Auch Rechtsanwalt B._____ habe seine Vertretung von C._____ hinsichtlich des Berufungsverfahrens vor dem Obergericht des Kantons Aargau […] gegenüber der Kantonalen Staatsanwaltschaft erwähnt. Sie habe mangels Sachzusammenhangs und aufgrund der Zustimmung von A._____ und C._____ keinen Interessenkonflikt gesehen. A._____, C._____ wie auch Rechtsanwalt D._____ seien mit der Einsetzung von Rechtsanwalt B._____